Hier finden Sie alle Informationen über die Bausituation in der Gemeinde Guggenhausen.
Einzelne Baulücken sind in privater Hand. Auskünfte beim Bürgermeisteramt.
Die Gemeinde Guggenhausen vergibt die gemeindeeigenen Baugrundstücke im Ortsteil Egg, Bebauungsplangebiet „Am Egger Bach“ im Windhundprinzip.
1. Informationen zur Vergabe im „Windhundprinzip“
Bei der Vergabe berücksichtigt werden alle Bewerbungen von Personen, die zur Teilnahme am „Windhundprinzip“ berechtigt sind und die unter Nummer 3 aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Eine Person kann maximal einen gemeindeeigenen Bauplatz erwerben. Der Kaufpreis beträgt 150 €/m².
Zum Verkauf stehen folgende Bauplätze
Bauplatz-nummer | Größe des Platzes in m² nach Vermarktungs- plan | Preis in € pro m² | Gesamtkauf- preis in € [1] |
1 | 558 m2 | 150 € | 83.700 |
2 | 649 m2 | 150 € | 97.350 |
3 | 585 m2 | 150 € | 87.750 |
Eine Bewerbung im „Windhundprinzip“ kann im Rathaus der Gemeinde Guggenhausen, Hauptstr. 5, 88379 Guggenhausen abgegeben werden.
2. Vergabeverfahren
Mit der Bewerbung ist eine aktuelle und belastbare Finanzierungsbestätigung über mindestens 500.000 € bei der Gemeinde einzureichen. Diese muss sowohl den Bauplatz als auch den geplanten Neubau abdecken. Frist zur Abgabe einer Bewerbung ist der 30.11.2023.
Sie können Ihre Bewerbung per mail oder per Post schicken oder auch persönlich zu den jeweiligen Öffnungszeiten (s.o.) im Rathaus vorbeibringen. Der Interessent der zuerst da ist, wird zuerst bedient.
Nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen erhalten die Bewerber eine Bestätigung der Gemeinde.
Nach der Vergabe läuft für jeden Bewerber eine Reservierungsfrist von 7 Tagen. Innerhalb dieser Zeit hat sich der Bewerber endgültig zu entscheiden, ob er das Baugrundstück erwerben möchte. Wenn der Bewerber bis zum Ende der Reservierungsfrist nicht schriftlich und verbindlich bestätigt hat, dass er den Bauplatz erwerben wird, ist die Reservierung hinfällig.
3. Voraussetzungen und Bedingungen
3.1 Zur Teilnahme am Vergabeverfahren berechtigte Personen
Bei der Vergabe nach dem „Windhundprinzip“ können ausschließlich Bewerbungen von Personen berücksichtigt werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
· Bewerber können Einzelpersonen oder auch Paare, d. h. zwei Personen, sein.
· Der/die Bewerber dürfen ausschließlich Personen sein, die in das geplante Bauvorhaben einziehen werden (Eigennutzung). Soll ein Gebäude aus mehreren Wohneinheiten bestehen, muss mind. die Hauptwohnung mit Erstwohnsitz von den Erwerbern bewohnt werden.
· Der/die Bewerber müssen bei Zuteilung eines Bauplatzes die Vertragspartner bzw. die Erwerber im Kaufvertrag sein. Eventuelle zusätzliche Vertragspartner können nach Abstimmung mit der Gemeinde (insbesondere bei unbilligender Härte) hinzugefügt oder entfernt werden.
· Der/die Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung volljährig und geschäftsfähig sein.
· Jeder Bewerber kann max. einen Bauplatz erwerben.
· Der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung in Höhe von 500.000 € vorzulegen.
· Ansprechpartner der Gemeinde
· Sollten Sie Fragen zur Vergaberichtlinie oder zum Vergabeverfahren haben, können Sie sich gerne an uns wenden:
· Bürgermeisteramt Guggenhausen
· Ansprechpartner: BM Jochen Currle
· E-Mail: gemeinde@guggenhausen.de
· Tel.: 07503 / 534
[1] Die Zahlen sind Orientierungswerte, die, abhängig von der endgültig vermessenen Parzellengröße, noch variieren können.
Inhalt:
Übersicht der im Gemeindeverwaltungsverband beschlossenen Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018
Richtwertzone | BRW | Nutzung | GFZ | Fläche | Fallzahl | |
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Guggenhausen | KartenNr. | |||||
7.3 | 50 € | WA | 0,3 | 880 qm | 0/3 |
Dazu finden Sie weitere Informationen beim Gemeindeverwaltungsverband:
Gemeindeverwaltung Guggenhausen
Hauptstraße 5 | 88379 Guggenhausen
Telefon: 07503-534