Hier finden Sie alle Informationen über die Bausituation in der Gemeinde Guggenhausen.
Einzelne Baulücken sind in privater Hand. Auskünfte beim Bürgermeisteramt.
Vortrag vom 25. September 2024
Alle Infos in Schriftform für Sie zum Nachlesen!
Änderung der Vergaberichtlinien
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 25.4.2024 ändern sich die Vergaberichtlinien für die drei Bauplätze wie folgt:
· Ein Bewerber kann mehr als einen Bauplatz erwerben
· Beim Kauf von mehr als einer Parzelle bleibt auf zwei zusammenhängenden Parzellen die Bauverpflichtung gemäß Satzung bestehen, für die dritte Parzelle ist diese Bauverpflichtung aufgehoben.
Für weitere Nachfragen melden Sie sich gerne im Rathaus zu den o.a. Öffnungszeiten.
Die Gemeinde Guggenhausen vergibt die gemeindeeigenen Baugrundstücke im Ortsteil Egg, Bebauungsplangebiet „Am Egger Bach“ im Windhundprinzip.
1. Informationen zur Vergabe im „Windhundprinzip“
Bei der Vergabe berücksichtigt werden alle Bewerbungen von Personen, die zur Teilnahme am „Windhundprinzip“ berechtigt sind und die unter Nummer 3 aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Eine Person kann maximal einen gemeindeeigenen Bauplatz erwerben. Der Kaufpreis beträgt 150 €/m².
Zum Verkauf stehen folgende Bauplätze
Bauplatz-nummer | Größe des Platzes in m² nach Vermarktungs- plan | Preis in € pro m² | Gesamtkauf- preis in € [1] |
1 | 558 m2 | 150 € | 83.700 |
2 | 649 m2 | 150 € | 97.350 |
3 | 585 m2 | 150 € | 87.750 |
Eine Bewerbung im „Windhundprinzip“ kann im Rathaus der Gemeinde Guggenhausen, Hauptstr. 5, 88379 Guggenhausen abgegeben werden.
2. Vergabeverfahren
Mit
der Bewerbung ist eine aktuelle und belastbare Finanzierungsbestätigung über
mindestens 500.000 € bei der Gemeinde einzureichen. Diese muss sowohl den
Bauplatz als auch den geplanten Neubau abdecken.
Sie können Ihre Bewerbung per mail oder per Post schicken oder auch persönlich zu den jeweiligen Öffnungszeiten (s.o.) im Rathaus vorbeibringen. Der Interessent der zuerst da ist, wird zuerst bedient.
Nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen erhalten die Bewerber eine Bestätigung der Gemeinde.
Nach der Vergabe läuft für jeden Bewerber eine Reservierungsfrist von 7 Tagen. Innerhalb dieser Zeit hat sich der Bewerber endgültig zu entscheiden, ob er das Baugrundstück erwerben möchte. Wenn der Bewerber bis zum Ende der Reservierungsfrist nicht schriftlich und verbindlich bestätigt hat, dass er den Bauplatz erwerben wird, ist die Reservierung hinfällig.
3. Voraussetzungen und Bedingungen
3.1 Zur Teilnahme am Vergabeverfahren berechtigte Personen
Bei der Vergabe nach dem „Windhundprinzip“ können ausschließlich Bewerbungen von Personen berücksichtigt werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
· Bewerber können Einzelpersonen oder auch Paare, d. h. zwei Personen, sein.
· Der/die Bewerber dürfen ausschließlich Personen sein, die in das geplante Bauvorhaben einziehen werden (Eigennutzung). Soll ein Gebäude aus mehreren Wohneinheiten bestehen, muss mind. die Hauptwohnung mit Erstwohnsitz von den Erwerbern bewohnt werden.
· Der/die Bewerber müssen bei Zuteilung eines Bauplatzes die Vertragspartner bzw. die Erwerber im Kaufvertrag sein. Eventuelle zusätzliche Vertragspartner können nach Abstimmung mit der Gemeinde (insbesondere bei unbilligender Härte) hinzugefügt oder entfernt werden.
· Der/die Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung volljährig und geschäftsfähig sein.
· Jeder Bewerber kann max. einen Bauplatz erwerben.
· Der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung in Höhe von 500.000 € vorzulegen.
· Ansprechpartner der Gemeinde
· Sollten Sie Fragen zur Vergaberichtlinie oder zum Vergabeverfahren haben, können Sie sich gerne an uns wenden:
· Bürgermeisteramt Guggenhausen
· Ansprechpartner: BM Jochen Currle
· E-Mail: gemeinde@guggenhausen.de
· Tel.: 07503 / 534
[1] Die Zahlen sind Orientierungswerte, die, abhängig von der endgültig vermessenen Parzellengröße, noch variieren können.
Inhalt:
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Guggenhausen hat am 21.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften hierzu entsprechend dem Lageplan des Planungsbüros Groß vom 24.07.2023 aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 7 BauGB und § 1a BauGB ist eine Umweltprüfung und Artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die folgenden umweltbezogenen Informationen:
Naturschutzfachbeitrag PV Freiflächensolaranlage Guggenhausen mit Informationen zu den landschaftspflegerische Arbeiten.
Der Planbereich wird im Wesentlichen in etwa abgegrenzt:
· im Norden durch die Flurstücke Nr. 193
· im Osten durch den Flurstück Nr. 177
· im Süden durch die Flurstücke Nr. 179/1 + Nr. 178/4
· im Südwesten durch den Flurstück Nr. 179/2
Ziele der Planung:
· Die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage.
· Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen zu schaffen. Vorhabenträger und Betreiber sind Katja und Stefan Sorg.
· Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers den Anteil aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes bis zum Jahr 2045 deutlich zu erhöhen, plant der Vorhabenträger die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen.
· Die Gemeinde möchte mit der geplanten Anlage den Beitrag zur Klimaneutralität unterstützen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden in der Zeit vom 11. Januar 2024 bis einschließlich 12. Februar bei der Gemeindeverwaltung Guggenhausen Hauptstraße 5, 88379 Guggenhausen, während der Öffnungszeiten des Rathauses (Montag 09.00-12.00 Uhr und 17.00-19.00 Uhr und Donnerstag 17.00-19.00 Uhr) ausgelegt. Für jedermann besteht die Möglichkeit, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern gemäß § 3 Ab. 1 BauGB (Baugesetzbuch).
Allgemeine Hinweise:
Die Planunterlagen können im Zeitraum der jeweiligen Auslegungsfrist auch auf der Homepage der Gemeinde Guggenhausen unter https://www.guggenhausen.online/de/rathaus/bauen-in-guggenhausen/eingesehen werden.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher grundsätzlich alle Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden.
Die Stellungnahmen von Privatpersonen sind hierbei für die Öffentlichkeit anonymisiert, die personenbezogenen Daten sollten jedoch für die Mitglieder des jeweils zuständigen Gremiums und die zuständigen Mitarbeiter/innen der Gemeindeverwaltung insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung der in der Stellungnahme erwähnten Belange und die spätere Abwägung einsehbar sein.
Zur Rechtssicherheit des Bauleitplanverfahrens werden alle Stellungnahmen einschließlich der in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen personenbezogenen Daten wie Namen und Anschriften und deren Abwägungen dauerhaft archiviert.
Die Datenschutzerklärung der Gemeinde Guggenhausen finden Sie auf der Homepage unter Datenschutz (https://guggenhausen.online/de/datenschutz/).
Gez. Bürgermeister Dr. Jochen Currle
Übersicht der im Gemeindeverwaltungsverband beschlossenen Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018
Richtwertzone | BRW | Nutzung | GFZ | Fläche | Fallzahl | |
---|---|---|---|---|---|---|
Guggenhausen | KartenNr. | |||||
7.3 | 50 € | WA | 0,3 | 880 qm | 0/3 |
Dazu finden Sie weitere Informationen beim Gemeindeverwaltungsverband:
Gemeindeverwaltung Guggenhausen
Hauptstraße 5 | 88379 Guggenhausen
Telefon: 07503-534